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Gemeinde Nohfelden
Amtsblatt Nr.51/52/2017 vom 22. Dezember 2017
Weihnachtsgruß OV 2017
Amtsblatt Nr.50/2017 vom 15. Dezember 2017
Urlaub des Ortsvorstehers
In der Zeit vom 16.12 bis 31.12 befinde ich mich im Urlaub. Die Vertretung übernimmt der stellvertretende Ortsvorsteher Herr Klaus-Otto Welker.
Er ist erreichbar unter Tel. 81984.
Lorig, Ortsvorsteher

Amtsblatt Nr.48/2017 vom 01. Dezember 2017

25. Weihnachtsmarkt in Eisen
Am Samstag, den 09.12.2017 findet ab 15.00 Uhr am und im Gemeindezentrum unser 25. Weihnachtsmarkt statt. Da es in diesem Jahr ein Jubiläum ist, bieten wir ein besonderes Programm. Näheres im Innenteil der Ausgabe. Zum Aufbau des Weihnachtsmarktes treffen wir uns am Samstag, den 02. Dezember 2017 um 10:00 Uhr am Gemeindezentrum. So wie besprochen, bitte ich um rege Teilnahme. Seit vielen Jahren beteiligten sich die Rentner und Pensionäre beim Aufbau. Leider ist es bei einigen aus Altersgründen nicht mehr möglich, die schweren Teile zu tragen und einzubauen. Ich möchte es nicht versäumen, Ihnen allen ein Dankeschön zu sagen, für die geleistete Arbeit in den vergangenen Jahren. Der Erlös des diesjährigen Weihnachtsmarktes wird wie in den letzten Jahren für Anschaffungen im Gemeindezentrum seine Verwendung finden.
Sammlung für den VolksbundDeutscher Kriegsgräberfürsorge
Die Sammlung für den Volksbund erbrachte in diesem Jahr einen Betrag von € 439,30.
Ich bedanke mich recht herzlich für ihre Spende. Der VDK pflegt und erhält im Auftrag der Bundesrepublik Deutschland die Kriegsgräberstätten in 45 Staaten und trägt dazu bei, dass die Narben einer verhängnisvollen europäischen Geschichte als Erinnerung für Friedenswillen und Verständigung erhalten bleiben. Ein besonders herzliches Dankeschön geht an die Sammler des Obstund Gartenbauvereins, die in diesem Jahr die Sammlung durchführten.
Lorig, Ortsvorsteher

Amtsblatt Nr.47/2017 vom 24. November 2017
Terminkalender 2018
Januar
12.01.2018: Jahreshauptversammlung des 1. FCK Fanclubs Eisen
Februar:
10.12. -
12.02.2018: Fastnachtsveranstaltungen des KKV Eisen (GZ)
23.02.2018: Jahreshauptversammlung des Sportvereins Eisen
25.02.2018: Probe des Musikvereins „Edelweiß“ Eisen (GZ) und Generalversammlung im Vereinslokal
März
09.03.2018: Jahreshauptversammlung des Obst- u. Gartenbauvereins
Eisen
17.03.2018: Generalversammlung der Schlepper- u. Oldtimerfreunde Eisen (GZ)
April
29.04.2018: Private Feier im GZ
30.04.2018: Hexennacht/Mainacht, Veranstaltung des Fördervereins der FFW Eisen (GZ)
Mai
13.05.2018: Maifest des Musikvereins „Edelweiß“ Eisen (GZ)
19.05.2018: Private Feier im GZ
30.05. und 31.05.2018: IVV-Wanderung des Sportvereins Eisen (GZ)
Juni
——
Juli
07.07. und
08.07.2018: Kirmes in Eisen, Veranstaltung des KKV Eisen (GZ)
14.07. und 15.07.2018: Familienfest der Schlepper- u. Oldtimerfreunde Eisen
14.07. und 15.07.2018: Motorradtreffen auf dem Sportplatz Eisen
August
11.08.2018: Private Feier im GZ
September
——
Oktober
14.10.2018: Erntedankfest, Veranstaltung des Obst- u. Gartenbauvereins Eisen (GZ)
20.10.2018: Oktoberfest der Fa. Wellgo (GZ)
27.10.2018: Oktoberfest des Sportvereins Eisen (GZ)
November
09.11.2018: Martinsfeier/Martinsumzug des Fördervereins der FFW Eisen (GZ)
18.11.2018: Probensonntag des Musikvereins „Edelweiß“ Eisen (GZ)
30.11.2018: Generalprobe des Musikvereins „Edelweiß“ Eisen (GZ)
Dezember
01.12.2018: Jahreskonzert des Musikvereins „Edelweiß“ Eisen (GZ)
08.12.2018: Weihnachtsmarkt Eisen (GZ)
Amtsblatt Nr.46/2017 vom 17. November 2017
Gedenkfeier zum Volkstrauertag
Die diesjährige Gedenkfeier anlässlich des Volkstrauertages findet am Sonntag, dem 19. November 2017, um 11:00 Uhr, am Ehrenmal an der Friedhofshalle statt. Die Feier wird vom Musikverein Edelweiß Eisen musikalisch begleitet. Hierzu sind alle Mitbürgerinnen und Mitbürger recht herzlich eingeladen.
Lorig
Ortsvorsteher


Amtsblatt Nr.43/2017 vom 27. Oktober 2017
Terminplanung für 2018
Am Donnerstag, den 02.11.2017 um 20:00 Uhr lade ich alle Vereine ins Gemeindezentrum, zur Erstellung eines Terminkalenders für 2018 ein. Dies ist notwendig um Terminüberschneidungen zu vermeiden. Aus diesem Grund bitte ich alle Vereine, einen oder zwei Vertreter zu entsenden.
Auch wollen wir uns über die Durchführung des Weihnachtsmarktes unterhalten.
Lorig, Ortsvorsteher

Amtsblatt Nr.40/2017 vom 06. Oktober 2017
Sitzung des Ortsrates
Am 12.10. findet eine Sitzung des Ortsrates um 20:00 Uhr im Gemeindezentrum statt. Zu dieser ist die Bevölkerung recht herzlich eingeladen.
Tagesordnung
Öffentlich
01. Annahme der Tagesordnung
02. Annahme der Niederschrift Nr. 4. 2017 u. 5. 2017
03. Beratung und Beschlussfassung zur Aufstellung des Investitionsprogramm
für 2017- 2021
04. Beratung und Beschlussfassung des Ortsratsbudget 2018
05. Beratung und Beschlussfassung zur Vergabe der Mittel der Kulturpflege für die Vereine
06. Mitteilungen und Anfragen
Nicht öffentlich
01. Beratung und Beschlussfassung zur Vergabe eines Baugrundstückes im Neubaugebiet “Unter dem Dorf“
02. Mitteilungen und Anfragen
Unter diesem TOP 02 kann die Aufteilung der 1500,- erfolgen für die Vereine
Edgar Lorig, Ortsvorsteher
Sammlung Volksbund deutscher Kriegsgräberfürsorge
In diesem Jahr findet die Sammlung in der Zeit vom 28. Oktober bis 19. November statt. Der Obst- und Gartenbauverein wird in diesem Jahr die Sammlung durchführen. Die zahlreichen deutschen Soldaten, die in den beiden Weltkriegen fielen, haben eine würdige Grabstätte auf den Friedhöfen des Volksbund der deutschen Kriegsgräberfürsorge gefunden. Ihre Verwandten haben einen Ort, an dem Sie trauern und gedenken können, Gleichzeitig stellen diese Kriegsgräberstätten für die junge Generation Mahnmale für den Frieden dar. Es ist weiterhin ein wichtiges Ziel, die Jugend in diese Gedenkkultur stärker einzubinden, um auf diese Weise den Frieden zu sichern. Ich darf Sie bitten, diese Sammlung zu unterstützen.
Lorig, Ortsvorsteher

Amtsblatt Nr.37/2017 vom 15. September 2017

Ortsratssitzung
Am Mittwoch, den 20.09.2017 findet um 19:00 Uhr im Gemeindezentrum in Eisen eine nicht öffentliche Sitzung des Ortsrates statt.
Tagesordnung
nicht öffentlich
1.) Grundstücksangelegenheiten
2.) Grundstücksangelegenheiten
3.) Mitteilungen und Anfragen
Lorig, Ortsvorsteher
Bundestagswahl am 24. September
Die Wahl beginnt am Sonntag, den 24.09.17 um 8:00 Uhr und endet um 18:00 Uhr. Wahllokal ist das Gemeindezentrum in Eisen. Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, ich darf Sie recht herzlich bitten
von Ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen. Falls Sie am Wahltag aus irgendeinem Grund verhindert sein sollten, besteht die Möglichkeit der Briefwahl. Kontaktieren Sie diesbezüglich:
Ortsvorsteher Edgar Lorig, Tel. 1873  oder  Stellv. Ortsvorsteher Klaus Welker, Tel. 81984
Wir sind gerne bereit Ihnen bei der Besorgung der Briefwahlunterlagen behilflich zu sein.
Lorig, Ortsvorsteher

Amtsblatt Nr.34/2017 vom 25. August 2017
Vorankündigung
Unser diesjähriger Seniorentag findet am 15. Oktober 2017 ab 15:00 Uhr im Gemeindezentrum statt. Hierzu sind alle Mitbürgerinnen und Mitbürger ab dem 65. Lebensjahr recht herzlich eingeladen.
Auch wenn ein Ehepartner die Altersgrenze noch nicht erreicht hat, ist auch dieser eingeladen.
Ich bitte Sie diesen Termin vorzumerken, eine persönliche Einladung erfolgt noch.
Lorig
Ortsvorsteher
Info zur Bundestagswahl am 24. September 2017
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
wenn Sie am Wahltag aus irgendwelchen Gründen verhindert sind, dann besteht die Möglichkeit einer Briefwahl um von Ihrem Wahlrecht trotzdem Gebrauch zu machen.
Melden Sie sich diesbezüglich bei:
Ortsvorsteher Edgar Lorig, Tel. 06852/1873
Stv. Ortsvorsteher Klaus Welker, Tel. 06852/81984
Wir sind Ihnen gerne bei der Beschaffung der Wahlunterlagen behilflich.
Lorig, Ortsvorsteher

Amtsblatt Nr.31/2017 vom 04. August 2017

Sitzung des Ortsrates Eisen
Am Donnerstag, den 10.08. findet um 20:00 Uhr im Gemeindezentrum in Eisen eine Sitzung des Ortsrates statt. Zu dieser sind alle Mitbürgerinnen und Mitbürger recht herzlich eingeladen.
Tagesordnung
öffentlich
1. Annahme der Tagesordnung
2. Annahme der Sitzungsniederschrift Nr. 3/2017
3. Terminierung der Seniorenfeier 2017
4. Wegebeschilderung für Behinderte auf dem Friedhof
5. Beratung u. Beschlussfassung über die Beleuchtungsanlage im Neubaugebiet ,,Unter dem Dorf“
Nichtöffentlich
6. Grundstücksangelegenheiten
7. Mitteilungen und Anfragen
Lorig, Ortsvorsteher



Amtsblatt Nr.25/2017 vom 23. Juni 2017 --> zum Amtsblatt
BEKANNTMACHUNG
Aufstellung des Bebauungsplanes „Unter dem Dorf“, Flur 15, Gemarkung Eisen
Gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) hat der Gemeinderat der Gemeinde Nohfelden in seiner Sitzung vom 30.03.2017 den Bebauungsplan „Unter dem Dorf“, Flur 15, Gemarkung Eisen, bestehend aus Planzeichnung (Teil A), Textteil (Teil B), Begründung und Umweltbericht unter Berücksichtigung der Abwägungsergebnisse (§ 1 Abs. 7 BauGB) aus den Beteiligungen der Öffentlichkeit und der Behörden, sowie der sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden nach § 3 Abs. 1 u. 2 BauGB i.V. mit § 4 Abs. 1 u. 2, sowie § 2 Abs. 2 BauGB gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Gemäß § 10 Abs. 3 BauGB in Verbindung mit § 1 der Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntmachungen in der Gemeinde Nohfelden gebe ich hiermit den vom Gemeinderat der Gemeinde Nohfelden am 30.03.2017 gefassten Satzungsbeschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Unter dem Dorf“ bekannt. Der Bebauungsplan „Unter dem Dorf“, Flur 15, Gemarkung Eisen, bestehend aus Planzeichnung (Teil A), Textteil (Teil B), Begründung und Umweltbericht und die zusammenfassende Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB wird ab dem Tage dieser Bekanntmachung im Rathaus der Gemeinde Nohfelden, An der Burg, 66625 Nohfelden, Zimmer 1.13, während der Öffnungszeiten zur jedermanns Einsicht bereitgehalten.
Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan „Unter dem Dorf“ in Kraft.
Gemäß § 215 Abs. 2 BauGB wird auf folgendes hingewiesen:
Unbeachtlich werden nach § 215 Abs. 1 BauGB
1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und
3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.
Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für die in den §§ 39 bis 42 BauGB bezeichneten eingetretenen Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird. Weiterhin wird auf § 12 Abs. 6 KSVG (Kommunalselbstverwaltungsgesetz)
verwiesen, wonach Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften des KSVG oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten.
Dies gilt nicht, wenn
1. die Vorschriften über die Genehmigung oder die öffentliche Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,
2. vor Ablauf der in Satz 1 des § 12 Abs. 6 KSVG genannten Frist der Bürgermeister dem Beschluss widersprochen oder die Kommunalaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder der Verfahrens- oder Formmangel gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung der Tatsache, die den Mangel ergibt, schriftlich gerügt worden ist.
Nohfelden, den 19. Juni 2017
gez. Andreas Veit
Bürgermeister

Amtsblatt Nr.24/2017 vom 16. Juni 2017 --> zum Amtsblatt
BEKANNTMACHUNG
Teiländerung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Nohfelden für den Bereich des Bebauungsplanes „Unter dem Dorf“, Flur 15, Gemarkung Eisen, und für den Bereich „Hohlstraße“, Flur 16, Gemarkung Eisen Der Gemeinderat hat anlässlich seiner Sitzung vom 30.03.2017 die für den Bereich des Bebauungsplanes „Unter dem Dorf“, Flur 15, Gemarkung Eisen, und für den Bereich „Hohlstraße“, Flur 16, Gemarkung Eisen, vorgenommene Teiländerung des Flächennutzungsplanes, einschließlich Begründung, Planzeichnung, u. Umweltbericht, unter Berücksichtigung der Abwägungsergebnisse (§ 1 Abs. 7 Baugesetzbuch –BauGB-) aus den Auslegungsverfahren nach § 3 Abs. 1 u. 2 BauGB in Verbindung mit § 4 Abs. 1 u. 2 BauGB angenommen. Durch die Teiländerung des Flächennutzungsplanes werden im Bereich des zukünftigen Bebauungsplanes „Unter dem Dorf“, Flur 15, Gemarkung Eisen, bisher ausgewiesene „Flächen für die Landwirtschaft“ in „Wohnbauflächen“ umgewandelt. Gleichzeitig werden die für den Bereich „Hohlstraße“, Flur 16, Gemarkung Eisen, ausgewiesenen „zukünftigen Wohnbauflächen“ in „Flächen für die Landwirtschaft“ umgewandelt. Der Geltungsbereich der Flächennutzungsplanteiländerung ist auf dem anliegenden Lageplan entsprechend gekennzeichnet. Gemäß § 6 Abs. 5 BauGB in Verbindung mit der Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntmachungen der Gemeinde Nohfelden gebe ich hiermit bekannt, dass die Teiländerung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Nohfelden für den Bereich des Bebauungsplanes „Unter dem Dorf“, Flur 15, Gemarkung Eisen, und für den Bereich „Hohlstraße“, Flur 16, Gemarkung Eisen, nach § 6 Abs. 1 BauGB dem Ministerium für Inneres und Sport, Saarbrücken, zur Genehmigung vorgelegt wurde. Das Ministerium hat mit Schreiben vom 02.06.2017, Aktenzeichen E 1 – 526-13/16, der Gemeinde Nohfelden die Genehmigung gemäß § 6 Abs. 1 BauGB zu dieser Flächennutzungsplanteiländerung ausgesprochen. Mit dieser Bekanntmachung wird die Teiländerung des Flächennutzungsplanes für den Bereich des Bebauungsplanes „Unter dem Dorf“ und für den Bereich „Hohlstraße“, wirksam. Gemäß § 6 Abs. 5 BauGB wird der geänderte Flächennutzungsplan mit Begründung, Planzeichnung, Umweltbericht und zusammenfassender Erklärung ab dem Tage der Bekanntmachung im Rathaus der Gemeinde Nohfelden, An der Burg, 66625 Nohfelden, Zimmer 1.13, während der Öffnungszeiten, zu jedermanns Einsicht bereitgehalten. Gemäß § 215 Abs. 2 BauGB wird auf folgendes hingewiesen: Unbeachtlich werden nach § 215 Abs. 1 BauGB 1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, 2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und 3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplanes oder der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Satz 1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2a beachtlich sind. Außerdem wird auf § 12 Abs. 6 i.V.m. Abs. 7 KSVG (Kommunalselbstverwaltungsgesetz) verwiesen. Beschlüsse über Flächennutzungspläne, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften des KSVG oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Vorschriften über die Genehmigung oder die öffentliche Bekanntmachung der Teiländerung des Flächennutzungsplanes verletzt worden sind, 2. vor Ablauf der in Satz 1 des § 12 Abs. 6 KSVG genannten Frist der Bürgermeister dem Beschluss widersprochen oder die Kommunalaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder der Verfahrens- oder Formmangel gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung der Tatsache, die den Mangel ergibt, schriftlich gerügt worden ist.
Nohfelden, 12. Juni 2017
gez. Andreas Veit
Bürgermeister
Amtsblatt 24/2017

Amtsblatt Nr.22/2017 vom 02. Juni 2017

Sitzung des Ortsrates
Am Donnerstag, den 08.06. findet im Gemeindezentrum um 20:00 Uhr eine öffentliche Sitzung des Ortsrates statt, wozu die Bevölkerung recht herzlich eingeladen ist.
Öffentlich
1. Annahme der Tagesordnung
2. Annahme der Sitzungsniederschrift Nr. 2 /2017
3. Beratung und Beschlussfassung zum integrierten städtebaulichen Entwickelungskonzeptes (ISEK) der Gemeinde Nohfelden für den Ortsteil Eisen
4. Mitteilungen und Anfragen
Lorig, Ortsvorsteher


Amtsblatt Nr.19/2017 vom 12. Mai 2017

Glückwünsche zur Konfirmation
Am 14. Mai 2017 feiern folgende Kinder ihre Konfirmation:
Eifler Felix, Auf der Lehn 1
Heub-Schneider Cedric, Hohlstraße 18
Korb Leon, Hohlstraße 11
Loth Antonia, Zum Rothenberg 10
Seibert Tom, Hohlstraße 10
Auch im Namen des Ortsrates wünsche ich der Konfirmandin und den Konfirmanden alles Gute und auf ihrem weiteren Lebensweg, viel Glück und Erfolg.

Lorig
(Ortsvorsteher)


Amtsblatt Nr.17/2017 vom 28.April 2017

Glückwünsche zur 1. heiligen Kommunion
Am Sonntag, den 30.04. gehen folgende Kinder aus Eisen zur
1. heiligen Kommunion:
Arnold, Luis, Zum Rothenberg 5
Gallace, Maria, Auf dem Adchen 13
Ich wünsche auch im Namen der Mitglieder des Ortsrates, den Kommunionkindern und ihren Familien ein schönes Fest.
Edgar Lorig
(Ortsvorsteher)



Amtsblatt Nr.14/2017 vom 7.April 2017
O.Alt

Amtsblatt Nr.11/2017 vom 17. März 2017

Sitzung des Ortsrates
Am 22.03. findet eine öffentliche Sitzung des Ortsrates im Gemeindezentrum Eisen um 20:00 Uhr statt. Zu dieser ist die Bevölkerung recht herzlich eingeladen.
Tagesordnung
öffentlich
01. Annahme der Tagesordnung
02. Annahme der Sitzungsniederschrift Nr. 5/2016 Nr. 6/2016 Nr.1/2017
03. Beratung und Beschlussfassung über die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Erweiterung Golfpark Bostalsee“ im Bereich der Flure 2,5,6,9,10,11,13,14,15,16,17, Gemarkung Eisen, mit paralleler Teiländerung des Flächennutzungsplanes  im Bereich des Bebauungsplanes „Erweiterung Golfpark Bostalsee gem. § 1 Abs. 3 und 8 BauGB sowie § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 8 abs. 3 BauGB
04. Beratung und Beschlussfassung über die Vorplanung des Gestaltungsplan der Ortsmitte
05. Mitteilungen und Anfragen
Lorig, Ortsvorsteher


Amtsblatt Nr.06/2017 vom 10. Februar 2017
Sitzung des Ortsrates
Am 17.02.2017 findet im Gemeindezentrum in Eisen um 20:00 Uhr eine öffentliche Sitzung des Ortsrates statt, zu der die Mitbürgerinnen und Mitbürger recht herzlich eingeladen sind.
Tagesordnung
öffentlich
1. Annahme der Tagesordnung
2. Teiländerung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Nohfelden für den Bereich des Bebauungsplanes ,,Unter dem Dorf“, Flur 15, Gemarkung Eisen, und für den Bereich ,,Hohlstraße“, Flur 16, Gemarkung Eisen
Beratung und Beschlussfassung über die im Zuge des förmlichen Auslegungsverfahrens nach § 3 Abs. 2 in Verbindung mit & 4 Abs.2 BauGB eingegangene Anregungen zur Flächennutzungsplanes – Teiländerung über die Annahme der Teiländerung des Flächennutzungsplanes
und Vorlage zur Genehmigung nach § 6 Abs. 1 BauGB
3. Aufstellung des Bebauungsplanes für den Bereich ,,Unter dem Dorf“, Flur 15, Gemarkung Eisen
Beratung und Beschlussfassung über die im Zuge des förmlichen Auslegungsverfahrens nach § 3 Abs.2 in Verbindung mit § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Anregungen zur Aufstellung des Bebauungsplanes über den Erlass der erforderlichen Satzung gemäß §10 Abs. 1BauGB
4. Mitteilungen und Anfragen



Amtsblatt Nr.04/2017 vom 27. Januar 2017

Wiederaufnahme der Dienstgeschäfte
Nach Beendigung seines Urlaubes übernimmt unser Ortsvorsteher, Herr Edgar Lorig, am 30.01.2017 wieder die Dienstgeschäfte. Er ist wie gewohnt unter der Tel.-Nr.: 1873 erreichbar.
Klaus Welker, stellv. Ortsvorsteher


Amtsblatt Nr.02/2017 vom 13. Januar 2017

Urlaub des Ortsvorstehers
Unser Ortsvorsteher, Herr Edgar Lorig, befindet sich noch bis 29.01.2017 in Urlaub. Solange vertrete ich ihn als sein Stellvertreter. Ich bin unter der Telefon-Nr. 81984 erreichbar.
Klaus Welker, stellv. Ortsvorsteher